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   BFH, 08.11.1968 - VI R 216/67   

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https://dejure.org/1968,2014
BFH, 08.11.1968 - VI R 216/67 (https://dejure.org/1968,2014)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1968 - VI R 216/67 (https://dejure.org/1968,2014)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1968 - VI R 216/67 (https://dejure.org/1968,2014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ehegatten - Arbeitnehmer - Ungünstige Verkehrsbedingungen - Fahrten Wohnung-Arbeiststätte - Gemeinsamer Pkw - Beruflich bedingte Abwesenheit - Pauschbetrag für Mehrverpflegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 449
  • DB 1969, 556
  • BStBl II 1969, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.08.1967 - VI R 322/66

    Voraussetzung für den Abzug der Mehraufwendungen für Verpflegung bei

    Auszug aus BFH, 08.11.1968 - VI R 216/67
    Die Rechtsprechung hat jedoch anerkannt, daß derartige Mehraufwendungen ausnahmsweise Werbungskosten sein können, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich oder überwiegend berufsbedingt regelmäßig mehr als 12 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist (BFH-Urteil VI R 322/66 vom 4. August 1967, BFH 90, 23, BStBl III 1967, 782).
  • BFH, 07.08.1967 - VI R 297/66

    Zulässigkeit der Revision bei besonderer Zulassung durch das Finanzgericht -

    Auszug aus BFH, 08.11.1968 - VI R 216/67
    Der BFH ist im Rahmen der Prüfung der Revisionserfordernisse des § 124 FGO nicht befugt, eine vom FG ausgesprochene Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung aufzuheben, auch wenn er die Frage der Grundstäzlichkeit anders als das FG beurteilt, es sei denn, daß das FG offensichtlich willkürlich verfahren ist (BFH-Urteil VI R 297/66 vom 7. August 1967, BFH 90, 29, BStBl III 1967, 789).
  • BFH, 30.05.1967 - VI R 308/66

    Bestimmung eines Pauschbetrages für Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 08.11.1968 - VI R 216/67
    Der BFH hatte bisher bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, nur die Frage zu entscheiden, ob bei Fahrten zu den in entgegengesetzter Richtung liegenden Arbeitsstätten die Summe der insgesamt gefahrenen Kilometer oder nur die jeweilige Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die Inanspruchnahme des Pauschbetrages nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 LStDV maßgebend ist (BFH-Urteil VI R 308/66 vom 30. Mai 1967, BFH 89, 189, BStBl III 1967, 571).
  • BFH, 18.07.2002 - VIII R 38/00

    Revisionszulassung nach § 115 Abs. 1 FGO a.F.; offensichtliche Gesetzwidrigkeit

    a) Hierbei ist weder darauf einzugehen, ob die fehlerhafte Einschätzung der Vorinstanz, die Rechtsprechung des BFH habe bisher noch nicht zu der im anhängigen Verfahren streitigen Frage Stellung genommen, geeignet ist, die offensichtliche Gesetzwidrigkeit der Zulassungsentscheidung zu begründen (vgl. hierzu BFH-Entscheidung vom 8. November 1968 VI R 216/67, BFHE 94, 449, BStBl II 1969, 206; zur Berücksichtigung gescheiterter Grundstücksverkäufe im Rahmen der sog. 3-Objekt-Grenze s. Senatsurteil vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797; dazu Beschluss vom 3. März 1995 VIII B 58/94, BFH/NV 1995, 974; zustimmend BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, zu Abschn. II. 3. d; ohne Stellungnahme Urteil vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94, BFH/NV 1996, 535).
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